Obwohl ich die Einführungsveranstaltung am 14. September leider verpasst habe, habe ich mir vorgenommen, meinen Blog als Leistungsnachweis in Berufspädagogik anzufangen. Die vorigen Beiträge wurden im Rahmen des von mir schon abgeschlossenen Moduls „IKT 2010 / 2011“ gepostet.
Dieser Blog wird meine Reflexionen und die Zusammenfassung der Literatur, aber auch meine Lernerfahrungen im Modul „Berufspädagogik 11 / 12“ beinhalten. Der heutige Beitrag soll das Bildungswesen in der Schweiz kurz und klar beleuchten.
In den ersten zwei Kapiteln des Buches „Berufsbildung in der Schweiz“ von Emil Wettstein und Phillip Gonon werden gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Rahmen sowie das Bildungswesen der Schweiz allgemein dargestellt. Die Zuständigkeit für die Bildung ist zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden aufgeteilt, wobei die Hauptzuständigkeit bei den Kantonen liegt. [1]
Die obligatorische Schweizer Volksschule umfasst die Primarschule (ca. 6 Jahre) und die Sekundarschule I (ca. 3 Jahre), die nach dem Anspruchsniveau in verschiedene Typen eingeteilt ist. Auf der Sekundarstufe wird zwischen mindestens zwei unteschiedlichen Schultypen unterschieden, einem mit „Grundansprüchen“ und einem mit „erweiterten Ansprüchen[2]. Die „Realschule“ oder „Sekundarschule B“ gehört zum Schultyp mit Grundansprüchen, während dem Typus mit erweiterten Ansprüchen verschiedene Namen zugewiesen werden, wie z.B. „Sekundarschule“, „Sekundarschule A“, „Bezirkschule“, „progymnasiale Abteilung“, „Untergymnasium“, „section moderne“, „division superieure“, „division gymnasiale“.[3] Um in die Sekundarschule mit erweiterten Ansprüchen aufgenommen zu werden, müssen die Schülerinnen und Schüler überdurchschnittliche Leistungen in verschiedenen Fächern (insbesondere in der ersten Landessprache, in der zweiten Sprache und in Mathematik) erzielen. Ausserdem spielen solche Faktoren wie Geschlecht, Herkunft und soziale Schicht eine nicht unwesentliche Rolle. So kommt es oft sprachbedingt vor, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund den Schultyp mit Grundansprüchen besuchen.
Neben dem sog. geteilten Modell (siehe oben), das in den meisten Kantonen dominiert, wird auf der Sekundarstufe I auch nach anderen Modellen unterrichtet. Hier unterscheidet man:
- Das kooperative Modell, welches auf Typen von Stammklassen bzw. auf Stammklassen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen beruht. Die Lernenden werden entsprechend ihrem Leistungsniveau einer Stammklasse zugeteilt.
- Das intergrierte Modell, welches auf die Führung von Schultypen verzichtet und die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau in einer Klasse durchmischt.[4]
Die Sekundarstufe II gilt als die erste Phase der nachobligatorischen Schulzeit. Unterteilen lässt sich die Sekundarstufe II in allgemeinbildende und in berufsbildende Ausbildungsgänge. Allgemeinbildende Schulen sind gymnasiale Maturitätsschulen (Gymnasien) und Fachmittelschulen (FMS). Die berufliche Grundbildung kann in Lehrbetrieben mit ergänzendem Unterricht in den Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen oder in einem schulischen Vollzeitangebot wie Lehrwerkstätten oder berufliche Vollzeitschulen absolviert werden. Die Tertiärstufe beinhaltet Hochschulen und die höhere Berufsbildung. Alle Bildungsmassnahmen, die nach dem Beginn des Arbeitslebens stattfinden, werden zur Weiterbildung (bzw. Quartärbereich) gezählt.[5]
Die folgende Abbildung zeigt das ganze Bildungswesen in der Schweiz vereinfacht, jedoch übersichtlich.
In den nächsten Blogeinträgen wird die Berufsbildung ausführlich behandelt.


